AGB

// Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Planungs-, Installations- und Instandhaltungsleistungen sowie sonstige Werk- und Dienstleistungen zwischen Benjamin Abeler Elektrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern. Diese AGB richten sich primär an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu fordern.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen (z. B. Schaltpläne, Zugang zu Anlagen) rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zum Montageort muss während der vereinbarten Arbeitszeiten gewährleistet sein.

§ 4 Abnahme und Gefahrübergang

Nach Fertigstellung der Leistung findet eine förmliche Abnahme statt. Wird keine Abnahme verlangt und nimmt der Auftraggeber die Anlage in Betrieb (Dauernutzung), gilt die Leistung nach Ablauf von 6 Werktagen als abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist für industrielle Anlagen beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und eingebauten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistungen Eigentum des Auftragnehmers.

§ 7 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Brake (Unterweser) bzw. das zuständige Gericht in Oldenburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.